Was ist ein Testament?

Ein Testament (lat. testamentum, von testari „bezeugen“) ist eine Form der Verfügung von Todes wegen, eine Regelung für den Erbfall.

Nach deutschem Recht wird diese Verfügung auch als letztwillige Verfügung bezeichnet (§ 1937 BGB). Sie ist eine einseitige, formbedürftige, jederzeit widerrufbare Willenserklärung des Erblassers über sein Vermögen, welche im Falle seines Todes Wirkung entfaltet. Eine andere Form der Verfügung von Todes wegen ist der Erbvertrag§ 1941,§ 2274 ff. BGB).



Gründe für ein Testament

Beim Tod eines Menschen, der kein wirksames Testament errichtet (oder einen Erbvertrag geschlossen) hat, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Diese Erbfolge entspricht nicht unbedingt den Vorstellungen des Erblassers und kann zu Streitigkeiten unter den Angehörigen führen, die der Erblasser durch eine klare testamentarische Regelung vermeiden kann. Zum Beispiel regelt die gesetzliche Erbfolge, dass in einer kinderlosen Ehe die Eltern neben dem überlebenden Ehegatten Erben werden und mit diesem eine Erbengemeinschaft bilden. Oft stimmt auch die gesetzliche Regelung, dass die Kinder neben dem überlebenden Ehegatten erben und somit auch hier eine Erbengemeinschaft bilden, nicht mit dem letzten Willen des Erblassers überein. Wer dies vermeiden möchte, muss die Erbfolge durch ein Testament (oder einen Erbvertrag) regeln.