Andere Bestattungen


Almwiesenbestattung

Eine Almwiesenbestattung kann bisher nur in der Schweiz auf einer Almwiese durchgeführt werden. Nach der Einäscherung des Verstorbenen kann die Asche auf der Almwiese entweder beigesetzt oder verstreut werden. Die Angehörigen können bei der Beisetzung dabei sein und auf Wunsch an der Begräbnisstelle eine Trauerfeier halten, Grabschmuck ist aber meist nicht erlaubt. Diese Bestattungsart ist in Deutschland nicht erlaubt.

Felsbestattung

Die Felsbestattung ist eine Form der Naturbestattung, die vorwiegend in der Schweiz angeboten wird. Bei dieser Bestattungsart wird die Asche des Verstorbenen nach der Kremation in einem Felsengebiet verstreut oder unter einer Grasnarbe an einem Felsen beigesetzt. Das Aufstellen eines Grabmals oder das Schmücken der Grabstelle mit Blumen oder Kerzen ist üblicherweise nicht gestattet. Aufgrund des Friedhofszwangs ist diese Bestattungsart in Deutschland nicht erlaubt.

Luftbestattung

Bei der Luftbestattung, auch Flugbestattung genannt, wird die Asche des Verstorbenen aus einem Flugzeug, einem Hubschrauber oder einem Heißluftballon in der Luft verstreut. Diese Bestattungsart ist in Deutschland nicht möglich.

Urne zu Hause

Wenn der Verstorbene sich nach seinem Tod eine Einäscherung gewünscht hat, stellt sich die Frage, was nach dieser mit der Asche geschehen soll. Die übliche Variante ist die Bestattung der Urne auf einem Friedhof. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, eine Seebestattung oder etwa eine Baumbestattung zu wählen. Der Wunsch, den Angehörigen bei sich zu haben, die Urne mit nach Hause zu nehmen oder im eigenen Garten beizusetzen, wird ebenfalls häufig geäußert. In Deutschland ist Ihnen dieses Vorgehen nicht erlaubt.

 

In Deutschland schreibt das Bestattungsgesetz vor, was mit Verstorbenen zu geschehen ist. Das deutsche Recht regelt eindeutig, dass Leichname nur auf Friedhöfen bestattet werden dürfen. Dies gilt auch für die Kremationsasche. Alternativbestattungen wie beispielsweise eine Felsbestattung sind daher nicht möglich. Auch die Mitnahme der Urne nach Hause ist in Deutschland nicht gestattet. Sowohl der Leichnam als auch die Kremationsasche wird den Angehörigen nicht übergeben. Überführungen sind daher nur durch einen Bestatter möglich.

Friedhofszwang

Die Pflicht, einen Verstorbenen auf einem Friedhof beisetzen zu lassen, wird in den Bestattungsgesetzen der jeweiligen Bundesländer geregelt. Hier wird festgeschrieben, dass der Leichnam beziehungsweise die Asche eines Verstorbenen nicht außerhalb eines Friedhofes beigesetzt werden darf.