Erdbestattung

Die Erdbestattung ist die klassische und war früher die weit verbreitete Form der Bestattung. Bei dieser Art der Bestattung wird der Verstorbene auf einen Friedhof überführt und in einem Erdgrab beigesetzt. Grundsätzlich kann zwischen drei verschieden Arten der Erdbestattung unterschieden werden:

 

Wahlgrab

Beim Wahlgrab steht Ihnen die freie Wahl eines Grabplatzes zur Verfügung. Allerdings ist die jeweilige Friedhofssatzung letztendlich dafür ausschlaggebend, welche Größe das Grab haben darf. Nach Ablauf der Mindestruhepflicht kann das Nutzungsrecht für das Grab auf unbefristete Zeit verlängert werden. Dabei ist es auch möglich, die Nutzungsrechte mehrerer Gräberplätze, die nebeneinander liegen, zu erwerben. Diese Variante wird häufig von Familien gewählt und ist deswegen auch als Familiengrab bekannt.

 

Reihengrab

Beim Reihengrab steht es Ihnen nicht offen, einen beliebigen Platz auf dem Friedhof auszusuchen. Die Nutzungsrechte werden vom jeweiligen Friedhof der Reihe nach vergeben. Die Möglichkeit, das Nutzungsrecht für die Grabstellen nach Ablauf der Mindestruhefrist zu verlängern, besteht grundsätzlich nicht. Es steht Ihnen frei, das Grab innerhalb der Bestimmungen der jeweiligen Friedhofsordnung, den eigenen Vorstellungen nach zu gestalten.

 

Anonymes Grab

Beim anonymen Grab verläuft die Beisetzungszeremonie genauso wie beim Wahl- oder Reihengrab. Im Unterschied zu anderen Erdbestattungsformen wird die Grabstelle anschließend mit Rasen bepflanzt. Eine eigenständige Grabgestaltung ist nicht zulässig. Auch das Aufstellen eines Grabsteins ist nicht gestattet. Außerdem ist diese Art der Bestattung nicht an allen Friedhöfen möglich.