Bestattungen - Allgemeines

In Deutschland besteht die allgemeine Pflicht zur Bestattung von Verstorbenen.

Dies umfasst auch die Asche von Verstorbenen. Bei der Wahl der Bestattungsart muss der Wille des Verstorbenen berücksichtigt werden. Falls keine Willenserklärung vorliegt, entscheiden die Hinterbliebenen.

In Deutschland besteht die allgemeine Pflicht zur Bestattung von Verstorbenen.

Dies umfasst auch die Asche von Verstorbenen. Bei der Wahl der Bestattungsart muss der Wille des Verstorbenen berücksichtigt werden. Falls keine Willenserklärung vorliegt, entscheiden die Hinterbliebenen.

Immer mehr Menschen möchten ganz bewusst Abschied nehmen, um sich mit dem Verlust aktiv auseinanderzusetzen, statt ihn nur passiv zu erleben. Ihre Mitarbeit an der Gestaltung der Trauerfeier ermöglicht einen ganz persönlichen und liebevollen Abschied. Wir beraten und unterstützen Sie. Auch spielt die finanzielle Situation heutzutage immer mehr eine Rolle. Wir ermöglichen Ihnen individuell einen würdigen Abschied im Rahmen ihrer Möglichkeiten.

 

In Deutschland besteht die allgemeine Pflicht zur Bestattung von Verstorbenen auf Friedhöfen. Das schließt auch die Asche von Verstorbenen ein. Bei der Wahl der Bestattungsart muss der Wille des Verstorbenen berücksichtigt werden. Gibt es keine Willenserklärung entscheiden die Hinterbliebenen.